Allgemeine Geschäftsbedinungen
Anzahlung
Wir behalten uns vor, bei Fixieren eines Termines eine Anzahlung im Wert von 50 € zu erheben. Sollte nicht innerhalb von 14 Tagen vor dem Tätowier-Termin abgesagt werden, wird diese als Entschädigung einbehalten. Bei normaler Abwicklung der Tätowierung wird die Anzahlung dem zu zahlenden Betrag abgezogen. Bei Absagen des Tätowier-Termines vor Ablaufen der Frist kann die Anzahlung in Form eines Gutscheines zurückerstattet werden.
Voraussetzungen
Sollte eine oder mehrere der nachfolgenden Kontraindikationen bestehen, ist das Tätowieren nicht möglich. Siehe https://www.tattoo-gresten.at/test
Allergien
Autoimmunerkrankung
Angeborene Abwehrschwaeche
Blutverdünnungstherapie
Chronische/Akute Erkrankungen
Fieberhafte Infektionserkrankungen
Hämophilie/Bluter
Hauterkrankungen
Geschlechtskrankheiten
Immundefizienz Erkrankungen
Hepatitis Erkrankung
HIV- Infektion
Schwangerschaft
Stillende Mutter
Zuckerkrankheit / Diabetes Mellitus
Bei Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten notwendig, dieser muss beim Termin anwesend sein und einen Lichtbildausweis vorzeigen.
Nachstechen
Grundsätzlich ist das Nachstechen der von uns angefertigten Tätowierung bis zu einem halben Jahr nach dem eigentlichen Tätowier-Termin im Preis mit inbegriffen.
Ausnahmen hierzu sind Tätowierungen an den Fingern und Handrücken sowie durch Eigenverschulden gemachte Schäden an der Tätowierung zum Beispiel durch Kratzen, Schnitte, Verletzungen oder dergleichen.
Fingertattoos
Tätowierungen an den Fingern sowie auf dem Handrücken neigen dazu leicht auszublassen oder teilweise zu verschwinden. Da wir das als Tätowierer nicht beeinflussen können, ist aus diesem Grund das Nachstechen an diesen Stellen kostenpflichtig. Es wird eine Pauschale von 50 € erhoben.