Allgemeine Geschäftsbedinungen


Anzahlung

Wir behalten uns vor, bei Fixieren eines Termines eine Anzahlung im Wert von 50 € zu erheben. Sollte nicht innerhalb von 14 Tagen vor dem Tätowier-Termin abgesagt werden, wird diese als Entschädigung einbehalten. Bei normaler Abwicklung der Tätowierung wird die Anzahlung dem zu zahlenden Betrag abgezogen. Bei Absagen des Tätowier-Termines vor Ablaufen der Frist kann die Anzahlung in Form eines Gutscheines zurückerstattet werden.

Voraussetzungen

Sollte eine oder mehrere der nachfolgenden Kontraindikationen bestehen, ist das Tätowieren nicht möglich. Siehe https://www.tattoo-gresten.at/test

Allergien

Autoimmunerkrankung

Angeborene Abwehrschwaeche

Blutverdünnungstherapie

Chronische/Akute Erkrankungen

Fieberhafte Infektionserkrankungen

Hämophilie/Bluter

Hauterkrankungen

Geschlechtskrankheiten

Immundefizienz Erkrankungen

Hepatitis Erkrankung

HIV- Infektion

Schwangerschaft

Stillende Mutter

Zuckerkrankheit / Diabetes Mellitus

Bei Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten notwendig, dieser muss beim Termin anwesend sein und einen Lichtbildausweis vorzeigen.

 

Nachstechen

Grundsätzlich ist das Nachstechen der von uns angefertigten Tätowierung bis zu einem halben Jahr nach dem eigentlichen Tätowier-Termin im Preis mit inbegriffen.

Ausnahmen hierzu sind Tätowierungen an den Fingern und Handrücken sowie durch Eigenverschulden gemachte Schäden an der Tätowierung zum Beispiel durch Kratzen, Schnitte, Verletzungen oder dergleichen.

Fingertattoos

Tätowierungen an den Fingern sowie auf dem Handrücken neigen dazu leicht auszublassen oder teilweise zu verschwinden. Da wir das als Tätowierer nicht beeinflussen können, ist aus diesem Grund das Nachstechen an diesen Stellen kostenpflichtig. Es wird eine Pauschale von 50 € erhoben.